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Fischerprüfung
 

Am Sonnabend, den 18. April 2015, um 09:00 Uhr findet die Fischerprüfung gemäß der Fischerprüfungsordnung des Landes Sachsen−Anhalt vom 14.11.1994 (GVBI. LSA 1994, S. 998) in der derzeit geltenden Fassung im Burgenlandkreis statt. Die Zulassung zur Prüfung erfolgt auf Antrag. Anträge werden bis zum 20.03.2015 durch die untere Fischereibehörde des Burgenlandkreises gegen Bezahlung der Prüfungsgebühr an den Sprechtagen entgegen genommen.

Naumburg, Schönburger Straße 41, Zimmer 1.045
Sprechtage:
Dienstag 08:30 Uhr − 11:30 Uhr u. 13:00 Uhr − 17:30 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr − 11:30 Uhr u. 13:00 Uhr − 15:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr − 11:30 Uhr

Die Zulassung zur Fischerprüfung kann gemäß §4 Abs, 1 a FischPrüfO nur erfolgen, wenn die Teilnahme an einem Lehrgang mit mindestens 30 Unterrichtsstunden zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung durch einen zertifizierten Lehrgangsträger nachgewiesen wird.

Telefonische Rückfragen sind möglich unter: 03445/731136
 

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